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   BSG, 28.02.2008 - B 7 AL 109/07 B   

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https://dejure.org/2008,15242
BSG, 28.02.2008 - B 7 AL 109/07 B (https://dejure.org/2008,15242)
BSG, Entscheidung vom 28.02.2008 - B 7 AL 109/07 B (https://dejure.org/2008,15242)
BSG, Entscheidung vom 28. Februar 2008 - B 7 AL 109/07 B (https://dejure.org/2008,15242)
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 308/06 B

    Zulassung der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren wegen überlanger

    Auszug aus BSG, 28.02.2008 - B 7 AL 109/07 B
    Dabei kann offen bleiben, ob nach den Maßstäben des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ( EGMR ) das Verfahrens insgesamt oder speziell das Verfahren in der Berufungsinstanz die durch das Gebot des fairen Verfahrens gezogene zeitliche Grenze überschritten hat (s dazu Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 4. September 2007 - B 2 U 308/06 B -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Der Ansicht, eine Verletzung des Rechts auf ein zügiges Verfahren könne mit der Nichtzulassungsbeschwerde auch dann mit Erfolg geltend gemacht werden, wenn keine Möglichkeit besteht, dass der Verfahrensmangel das Urteil beeinflusst hat, vermag der Senat nicht zu folgen (so auch BSG, Beschluss vom 4. September 2007 - B 2 U 308/06 B).

    Die Anrufung des Großen Senats des BSG wegen der Entscheidung des 4. Senats ist nicht geboten, weil die Auffassung des 4. Senats auf Grund der späteren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie des EGMR überholt ist (BSG, Beschluss vom 4. September 2007 - B 2 U 308/06 B).

  • EGMR, 08.06.2006 - 75529/01

    Verschleppter Prozess - Mann prozessiert seit 16 Jahren um Entschädigung nach

    Auszug aus BSG, 28.02.2008 - B 7 AL 109/07 B
    Entsprechend geht der EGMR davon aus, dass eine richterrechtlich begründete außerordentliche Untätigkeitsbeschwerde kein wirksamer Rechtsbehelf gegen eine überlange Verfahrensdauer ist ( EGMR , Große Kammer, Urteil vom 8. Juni 2006, EuGRZ 2007, 255 = NJW 2006, 2389).".

    Bereits der 1. Senat des BSG hat in seinem Beschluss vom 21. Mai 2007 (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 17 S 62) zu Recht darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des EGMR ( EGMR , Große Kammer, Urteil vom 8. Juni 2006, aaO) kein Raum dafür verbleibt, zur Vermeidung eines Verstoßes gegen die EMRK ohne gesetzliche Grundlage durch Richterrecht eine Untätigkeitsbeschwerde zu schaffen, um auf ein laufendes Verfahren einzuwirken.

  • BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 220/04 B

    Anforderungen an die Rüge einer überlangen Verfahrensdauer

    Auszug aus BSG, 28.02.2008 - B 7 AL 109/07 B
    Der 4. Senat des BSG, auf dessen Beschluss vom 13. Dezember 2005 (SozR 4-1500 § 160a Nr. 11) sich der Kläger beruft, verweist für seine gegenteilige Auffassung auf die Garantien in Art. 6 Abs. 1 EMRK (Recht auf faires Verfahren) und Art. 13 EMRK (Recht auf wirksame Beschwerde) sowie den aus dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes folgenden Justizgewährungsanspruch und leitet aus dem Fehlen eines speziellen Rechtsbehelfs zur Durchsetzung dieser Ansprüche in den einschlägigen Verfahrensordnungen das Recht des Beteiligten ab, eine überlange Verfahrensdauer mit einer auf § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG gestützten Nichtzulassungsbeschwerde geltend zu machen, ohne darlegen zu müssen, dass die angefochtene Entscheidung auf diesem Verfahrensfehler beruhen kann.

    Nach Inhalt und Zielsetzung dient die Zulassung der Revision bei überlanger Verfahrensdauer jedoch nicht der Überprüfung des angefochtenen Urteils auf Rechtsfehler, sondern allein der Feststellung des Verfahrensfehlers als Grundlage für die Erlangung einer angemessenen Wiedergutmachung für die eingetretene Verzögerung (siehe dazu Beschluss des 4. Senats vom 13. Dezember 2005, SozR 4-1500 § 160a Nr. 11 RdNr 34 und 84).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BSG, 28.02.2008 - B 7 AL 109/07 B
    Das rechtsstaatliche Erfordernis der Messbarkeit und Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns gebietet es, dem Rechtsuchenden den Weg zur Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen klar vorzuzeichnen (Beschluss des Plenums des BVerfG vom 30. April 2003, BVerfGE 107, 395, 416 mwN).
  • BSG, 21.05.2007 - B 1 KR 4/07 S

    Richterrechtliche Untätigkeitsbeschwerde - fehlende vorwerfbare Untätigkeit des

    Auszug aus BSG, 28.02.2008 - B 7 AL 109/07 B
    Bereits der 1. Senat des BSG hat in seinem Beschluss vom 21. Mai 2007 (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 17 S 62) zu Recht darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des EGMR ( EGMR , Große Kammer, Urteil vom 8. Juni 2006, aaO) kein Raum dafür verbleibt, zur Vermeidung eines Verstoßes gegen die EMRK ohne gesetzliche Grundlage durch Richterrecht eine Untätigkeitsbeschwerde zu schaffen, um auf ein laufendes Verfahren einzuwirken.
  • BVerfG, 16.01.2007 - 1 BvR 2803/06

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Anfechtbarkeit von Kostenbeschlüssen im

    Auszug aus BSG, 28.02.2008 - B 7 AL 109/07 B
    Es verstößt deshalb gegen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Rechtsmittelklarheit, wenn von der Rechtsprechung außerordentliche Rechtsbehelfe außerhalb des geschriebenen Rechts geschaffen werden, um tatsächliche oder vermeintliche Lücken im bisherigen Rechtsschutzsystem zu schließen (BVerfG - Kammerbeschluss vom 16. Januar 2007 - 1 BvR 2803/06 -, NJW 2007, 2538 ).
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 28.02.2008 - B 7 AL 109/07 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss ein Beschwerdeführer mithin eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (= Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 28.02.2008 - B 7 AL 109/07 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss ein Beschwerdeführer mithin eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (= Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 28.02.2008 - B 7 AL 109/07 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss ein Beschwerdeführer mithin eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (= Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 28.02.2008 - B 7 AL 109/07 B
    Der Beschwerdeführer muss anhand des anwendbaren Rechts unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung - ggf sogar des Schrifttums - angeben, welche Rechtsfrage sich stellt, dass diese Rechtsfrage noch nicht geklärt ist, dass eine Klärung dieser Rechtsfrage aus Gründen der Einheit oder Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten lässt (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 7; SozR 1500 § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59 und 65).
  • BSG, 20.02.1991 - 11 RAr 109/89

    Bedürftigkeit iS der Arbeitslosenhilfe bei Kapitalentschädigung wegen einer

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